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Wichtigste Auszüge aus dem Amtsblatt vom 15,10.2007

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1.3 Feststellung der Zulässigkeit

Die Regierung stellte die Zulässigkeit der Initiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht

» nach Art. 36 Abs. 3 des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt

RIG) am 19. September 2006 fest (RRB 2006/594).

 

1.5 Weiteres Verfahren

Nach Art. 53septies in Verbindung mit Art. 44 RIG beschliesst der Kantonsrat, ob er dem Initiativbegehren zustimmt, ob er es ablehnt oder ob er auf eine Stellungnahme verzichten will (Abs. 1). Beschliesst der Kantonsrat, zu einem Initiativbegehren nicht Stellung zu nehmen, ordnet die Regierung ohne Weiteres die Volksabstimmung an (Abs. 2).

Die Regierung ordnet auch dann ohne Weiteres die Volksabstimmung an, wenn der Kantonsrat innert elf Monaten nach Rechtsgültigkeit des Beschlusses über das Zustandekommen keinen Beschluss über seine Stellungnahme zum Initiativbegehren gefasst hat (Abs. 3).

………

 Lehnt der Kantonsrat die Einheitsinitiative ab, hat er darüber zu entscheiden, ob er ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will oder nicht (Art. 53ter RIG).

Entscheidet sich der Kantonsrat für einen Gegenvorschlag, beschliesst er nach Art. 53quater RIG, ob der Gegenvorschlag in der Form der allgemeinen Anregung oder des ausformulierten Entwurfs ergehen soll (Abs.1). Wenn der Kantonsrat den in Aussicht genommenen Gegenvorschlag nicht innert eines Jahres (mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr) ausarbeitet, ordnet die Regierung ohne Weiteres die Volksabstimmung über die Einheitsinitiative an (Abs. 2 und 3). Sieht der Kantonsrat von einem Gegenvorschlag ab, ordnet die Regierung nach Art. 53quinquies RIG ebenfalls die Volksabstimmung über die Einheitsinitiative an.

 

2.1 Allgemeines Energie- und klimapolitisches Umfeld

……..

Gemäss Bericht steht ökologisch verantwortliches Handeln nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichem Wachstum, sondern ist dessen Voraussetzung. Den Kosten frühen und energischen Handelns im Bereich einer einmaligen Investition von einem Prozent des globalen Bruttoinlandprodukts steht das Risiko des Nichtstuns mit einem Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung von 5 bis 20 Prozent gegenüber.

 

3. Schwerpunkte einer künftigen kantonalen Energiepolitik

……….

Die st.gallische Wohnbevölkerung verursacht durch ihre Energienutzung heute Klimagasemissionen, die mit den Erfordernissen eines angemessenen Klimaschutzes nicht verträglich sind.

Eine Reduktion des Öl- und Gasverbrauchs kann durch Effizienzsteigerungen und durch die Substitution mit erneuerbaren Energien erreicht werden. Für eine künftige kantonale Energiepolitik lässt sich die Regierung deshalb von folgenden Grundsätzen leiten:

– Der Kanton St.Gallen setzt sich im Rahmen seiner Energiepolitik aktiv für eine ausreichende,

breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung und einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein.

– Entscheidende Elemente sind eine Steigerung der Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, die insgesamt zu einem stark verringerten Energieverbrauch und CO2-Ausstoss führen. Ausgehend von diesen Grundsätzen bilden die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sowie die vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern die Hauptziele

der künftigen Energiepolitik.

……..

 

 

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Bericht und Antrag der Regierung vom 2. Oktober 2007

Wir beantragen Ihnen zur Einheitsinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» gemäss unserem Beschlussentwurf Stellung zu nehmen.

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Die Aufgrüttelte Regierung macht sich wirklich Gedanken und bringt zwei Monate später  ein grobes erstes Energiekonzept  für den Kanton zur Diskussion.

07.10.02_Bericht_und_Antrag_der_Regierung.pdf

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07.12.11_Energiekonzept_Kanton_St.Gallen.pdf

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30. Januar 2008 Medienmitteilung der Staatskanzlei SG

Vorberatende Kommission unterstützt Energiekonzept

 

Wichtige energiepolitische Weichenstellung

 

Die von Kantonsrat Hans Frei-Graf, Diepoldsau, präsidierte vorberatende

Kommission des Kantonsrates unterstützt die Initiative "Für eine

Energiepolitik mit Weitsicht" und das "Energiekonzept des Kantons

St.Gallen". Sie beantragt dem Kantonsrat ohne Gegenstimmen, dem Konzept und

der Initiative zuzustimmen.

 

Mit dem Energiekonzept zeigt die Regierung, wie die Energieversorgung des

Kantons St.Gallen auch in Zukunft sicher und wirtschaftlich gestaltet und

die Anliegen des Klimaschutzes berücksichtigt werden können. Das Konzept

orientiert sich an der langfristigen Vision der 2000-Watt-Gesellschaft und

trägt den Anliegen mehrerer energiepolitischer Postulate sowie der

Initiative "Für eine Energiepolitik mit Weitsicht" Rechnung. Die

vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat ohne Gegenstimme, auf beide

Vorlagen der Regierung einzutreten.

 

2000-Watt-Gesellschaft als Vision

Die Kommission begrüsst die Absicht der Regierung, die kantonale

Energiepolitik langfristig auf die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft

auszurichten. Die Vision zeigt, wie eine Gesellschaft aussehen könnte, die

bei gleicher Lebensqualität deutlich weniger Energie verbraucht. Das Konzept

der 2000-Watt-Gesellschaft ist heute etabliert und hat bereits in den

Energiekonzepten des Bundes und mehrerer Kantone Eingang gefunden. Bis

spätestens im Jahr 2100 soll der angestrebte tiefe Energieverbrauch erreicht

werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung bilden die konkreten

Massnahmen, die der Kanton St.Gallen in den Jahren bis 2020 umsetzen will.

 

Weniger fossile Brennstoffe - gebremste Zunahme des Stromverbrauchs

In den vergangenen 20 Jahren ist der Energieverbrauch im Kanton St.Gallen

kontinuierlich gestiegen. Um eine Trendwende einzuleiten, will die Regierung

die Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien vermehrt nutzen. Mit

zahlreichen Massnahmen soll der Verbrauch von fossilen Brennstoffen bis 2020

gegenüber dem Jahr 2005 um 15 Prozent gesenkt werden. Der Stromverbrauch

soll in diesem Zeitraum um höchstens fünf Prozent steigen. Die Massnahmen

sollen sich in einer ersten Umsetzungsetappe auf zwei Hauptziele

konzentrieren: Erstens soll die Energieeffizienz im Gebäudebereich und bei

elektrischen Anlagen gesteigert werden. Zweitens wird vermehrt auf

erneuerbare Energie gesetzt, wie dies auch die Initiative fordert. Im

Vergleich zum Jahr 2005 sollen bei der Wärme bis zum Jahr 2020 drei Prozent

mehr aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, beim Strom rund ein Prozent

mehr.

 

Massnahmen in fünf Bereichen

Die Kommission begrüsst die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen in

fünf Schwerpunktbereichen. Diese umfassen die Energieeffizienz und

erneuerbare Energien im Gebäudebereich sowie die Produktion erneuerbarer

Energien, wie sie in der Initiative "Energiepolitik mit Weitsicht" verlangt

wird. Zudem soll die Stromeffizienz gesteigert werden. Die öffentliche Hand

soll ihre Vorbildfunktion im Energiebereich vermehrt wahrnehmen und

Information, Beratung und Bildung verstärken. Um eine rasche Umsetzung der

Massnahmen sicherzustellen, soll zunächst die Energiefachstelle im

Baudepartement personell verstärkt werden. Mittelfristig soll der Vollzug

weitgehend ausgelagert werden. Denkbar ist die Gründung eines Vereins oder

einer Stiftung.

 

Sinnvoll investierte Mittel

Die Regierung rechnet mit einem Finanzbedarf von jährlich 4,2 bis 7,7 Mio.

Franken für die Jahre bis 2020. Die Kommission teilt die Ansicht der

Regierung, dass sich die damit ausgelösten Investitionen positiv auf die

kantonale Volkswirtschaft auswirken, können doch mit Fördermitteln von

beispielsweise 5 Mio. Franken Investitionen von rund 25 Mio. Franken je Jahr

ausgelöst werden. Das Energiekonzept wird vom Kantonsrat in der

Februarsession behandelt. Die vorberatende Kommission erwartet von der

Regierung, dass bei der Umsetzung des Konzepts alle Anspruchsgruppen

einbezogen und die Massnahmen zügig und zielgerichtet umgesetzt werden.

 

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Kommissionspräsident Zum Bericht der regierung zur Initiative: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Einzig wurde die Frage gestellt, was passiere wenn der Kantonsrat jetzt der Initiaitive zustimmt, die Regierung ein Gesetz ausarbeitet und der Kantonsrat dann zu gegebener Zeit auf dieses Gesetz nicht eintreten werde. Ob in diesem Fall die Initiative doch noch zur Abstimmung gelangen müsse oder nicht. In der vorberatenden Kommission wurde eine falsche Auskunft erteilt. Die Abklärungen mit der Staatskanzlei und dem Departement des Innern haben ergeben, dass in diesem Fall tatsächlich das Volk doch noch über die Initiative abstimmen müsste. Der Kantonsrat hat nämlich in diesem Fall dem Initiativbegehren nicht entsprochen bzw. diese nicht wie besprochen umgesetzt.

Gesamtabstimmung  J:108 N:17 E:1 A:54

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 2. Oktober 2007 zur Initiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht»  Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 53bis des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 19677 als Beschluss:

1. Dem Begehren der Initiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» wird zugestimmt.

2. Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat einen dem Initiativbegehren entsprechenden Erlassentwurf zu unterbreiten.

 

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BERICHT UND ENTWURF DER REGIERUNG VOM 22. APRIL 2008

Wir beantragen Ihnen, auf den Entwurf zumKantonsratsbeschluss über die Verlängerung der Frist zur Umsetzung der Volksinitiative «Füreine Energiepolitik mit Weitsicht» einzutreten.

08.04.22_Kantonsratsbeschluss_Fristverlaengerung_Initiative.pdf

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………………….. Eine in der Qualität den Erwartungen entsprechende Vorlage bedarf sorgfältiger Vorbereitung …………………………… Geplant ist Botschaft und Entwurf Ende Januar 2009 dem Kantonsrat zuzustellen und die vorberatende Kommission in der Februarsession zu bestellen. Sodann könnte die erste Lesung in der Frühjahrssession und die zweite Lesung samt Schlussabstimmung in der Junisession stattfinden. …………..

Kantonsratsbeschluss über die Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Volksinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht»

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Das Energiegesetz vom 26. Mai 2000 wird wie folgt geändert: (Auszug)

Zweck

a) Grundsatz

Art. 1

a) Förderung einer ausreichenden, wirtschaftlichen, umweltschonenden und sicheren

Energieversorgung;

b) Sparen von Energie;

c) eine rationelle und umweltschonende Verwendung von Energie;

d) Verminderung der Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern;

e) Regelung des Vollzugs der eidgenössischen Energiegesetzgebung.

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. Dieses Gesetz bezweckt die Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik durch:

b) Förderung erneuerbarer Energie

Art. 1a (neu).

Der Kanton trifft Massnahmen, dass der Endverbrauch an Energie aus Biomasse,

Biogas, Sonne, Wind und Geothermie im Jahr 2020 im Kanton St.Gallen wenigstens

1'200 GWh beträgt.

Erneuerbare Energie wird besonders gefördert.

Energiekonzept a) Kanton

Art. 2a (neu).

Sie legt fest:

a) die angestrebte Entwicklung von Energieversorgung und Energienutzung;

b) die notwendigen Massnahmen.

Sie berichtet dem Kantonsrat regelmässig über den Erfolg der Massnahmen.

Die Regierung erstellt ein kantonales Energiekonzept.

08.12.16_III._Nachtrag_zum_Energiegesetz.pdf